[Amtlicher Beitrag] Pflege von Bäumen, Hecken und Knicks

Es ist endlich Sommer und alles blüht, wächst und gedeiht. Aber nicht nur für Gartenbesitzer bedeutet das: stutzen, mähen und trimmen.

Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde Ahrensbök alle Haus- und Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer oder deren Beauftragte auf ihre Verkehrssicherungspflicht hin. Hecken, Knicks und Bäume dürfen nicht in den Bürgersteig oder in die Fahrbahn hineinwuchern. Verkehrszeichen, Verkehrsspiegel und Straßenbeleuchtungen dürfen nicht durch Anpflanzungen verdeckt werden.

Für Geh- und Radwege gilt: Der Pflanzenwuchs darf bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht in den Geh- und Radweg hineinragen, bei Straßen sind 4,50 m freizuhalten (Lichtraumprofil). Alle Geh- und Radwege sowie die Straßen müssen immer in voller Breite nutzbar sein.

Pflege- und Formschnitte sind das ganze Jahr erlaubt. Das gilt natürlich auch für die Herstellung der Verkehrssicherheit.

Wir wünschen allen einen tollen Sommer.

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LandNews SH
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