[Amtlicher Beitrag] Kommunale Wärmeplanung
Veröffentlichung der Planungsdurchführungsbeschlüsse zur kommunalen Wärmeplanung
Gemäß § 13 Abs. 2 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) werden die Planungsdurchführungsbeschlüsse der Gemeinden des Amtes Büsum-Wesselburen hiermit veröffentlicht.
Die Gemeinden des Amtes Büsum-Wesselburen haben die erforderlichen Beschlüsse zur Durchführung der kommunalen Wärmeplanung inzwischen gefasst. Mit der Veröffentlichung wird über die erfolgte Beschlussfassung und den weiteren Prozess der Wärmeplanung informiert.
Die Planungsdurchführungsbeschlüsse bilden die Grundlage für die weitere Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung in den jeweiligen Gemeinden. Ziel der Wärmeplanung ist es, langfristig eine Orientierung für eine klimafreundliche und zukunftssichere Wärmeversorgung zu schaffen.
Die Veröffentlichung erfolgt entsprechend den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes.
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