[Amtlicher Beitrag] I. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Schmalensee über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 13.11.2024

I. Nachtragssatzung zur
Gebührensatzung
zur Satzung der Gemeinde Schmalensee
über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage
und über die Abgabe von Wasser vom 13.11.2024

 

Aufgrund der §§ 4 Abs.1 Satz 1 und 17 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs.1 Satz 1, 4 und 6 Abs. 1-4, Abs. 5 Satz 1-4, Abs. 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein sowie § 16 Abs. 2 und 3 der Satzung der Gemeinde Schmalensee über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser in den jeweils zzt. geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 10.12.2025 folgende I. Nachtragssatzung erlassen:

 

I.

§ 2 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

Die Zusatzgebühr berechnet sich nach der durch Wasserzähler ermittelten Wasserentnahme. Die Zusatzgebühr beträgt je cbm 1,44 EUR.

 

II.

Diese I. Nachtragssatzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.

 

Schmalensee, den 18.12.2025

(L.S.)

gez. Dirk Griese, Bürgermeister

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