[Amtlicher Beitrag] Der Wege-Zweckverband bittet um Unterstützung
Der Wege-Zweckverband bittet um Unterstützung
In vielen Dörfern und Gemeinden im Kreisgebiet kommt es vermehrt zu Behinderungen der Abfallsammlung durch Bewuchs, der die Durchfahrt versperrt oder zu Beschädigungen an den Fahrzeugen führt. Hiervon sind oft nicht nur einzelne Grundstücke, sondern ganze Straßen betroffen, wenn die Problematik an einem an der Einfahrt gelegenen Grundstück auftritt.
Grundsätzlich ist jeder Grundstückseigentümer in der Pflicht, den Bewuchs dauerhaft so weit zurückzuschneiden, dass eine ungehinderte Durchfahrt ganzjährig möglich ist.
Leider wird dies in der Praxis nicht immer gelebt, sodass die Logistikabteilung des WZV gezwungen ist, Aufforderungen zum Rückschnitt in Form von Anschreiben an die Eigentümer bzw. Anwohner zu verschicken damit die Abfallentsorgung aufrecht erhalten werden kann.
Hierfür ist der Wege-Zweckverband jedoch generell nicht zuständig. Hinzu kommt, dass teilweise Privatstraßen betroffen sind, bei denen durch vertragliche Überlassungsregelungen o.ä. der Pflichtige für den WZV nicht zu ermitteln ist.
Wenn diese Schreiben erfolglos bleiben, wird das zuständige Ordnungsamt eingeschaltet, was doppelte Arbeit bedeutet.
Daher bittet der Wege-Zweckverband um Ihre Unterstützung!
Die benötigte Durchfahrtshöhe beträgt 4 m, die benötigte Durchfahrtsbreite 3,50 m.
Auch im Sommer kann und muss ein Rückschnitt erfolgen. Die Verkehrssicherungspflicht gem. § 32 Abs. 2 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) steht hier über § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Amt Bornhöved
Der Amtsdirektor



