[Amtlicher Beitrag] Bekanntmachung über die Durchführung eines Erörterungstermins im Planfeststellungsverfahren der Kieswerk Fischer GmbH & Co. KG

Die Kieswerk Fischer GmbH & Co. KG hat die 4. Änderung des Planfeststellungsbe-schlusses vom 27.02.2007 in der Gestalt des 3. Änderungsbeschlusses vom 19.06.2024 zur Erweiterung der Rohstoffgewinnung südlich der Kiesstraße in Tens-feld beantragt.

Die Antragsfläche besteht aus zwei Teilflächen – die Teilfläche 1 ist der westliche, Teilfläche zwei ist der östliche Teilbereich – und umfasst die Flurstücke 24/1, 25, 28/1, teilweise 29, teilweise 30, teilweise 46/1, teilweise 50/1, teilweise 64, teilweise 85/47, teilweise 93/54, teilweise 100/5, 122 und 128 der Flur 1 der Gemeinde und Gemarkung Tensfeld sowie die Flurstücke 37, 38, 39/2 und 124 der Flur 2 der Gemeinde und Gemarkung Tensfeld. Die Antragsfläche beträgt insgesamt 25,68 ha.

Nach Abschluss der Prüfungen und Auslegung der Planunterlagen findet nunmehr gemäß § 140 Absatz 6 LVwG die Erörterung des Planes sowie der Einwendungen und Stellungnahmen statt.

Die Erörterung des Planes sowie der gegen den Plan erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen findet am 21.10.2025 um 10:00 Uhr im Konferenzraum 4 des Kreises Segeberg, Rosenstraße 28a, 23795 Bad Segeberg statt. Der Termin ist nicht öffentlich.

Bad Segeberg, den 04.09.2025

Kreis Segeberg
Der Landrat
Untere Wasserbehörde
als Planfeststellungsbehörde
Az.: IV/32.30/0721.K061-005

Bekanntgemacht durch:
Amt Bornhöved
Der Amtsdirektor

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LandNews SH
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