[Amtlicher Beitrag] Anmeldung von Hunden
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Hundehalter verpflichtet sind diese anzumelden. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht binnen 14 Tagen vor, wenn der Hund älter als drei Monate ist, bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund, bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat). Anmeldungen können in der Amtsverwaltung Viöl oder über die Homepage der Amtsverwaltung, Schaltfläche „Bürgerportal/Onlinedienste“ erfolgen. (Online ist eine Anmeldung / ein Account im Serviceportal erforderlich) Wer Hunde nicht entsprechend anmeldet, riskiert eine Veranlagung und Nachzahlung.



