[Amtlicher Beitrag] Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Trappenkamp

Satzung der Gemeinde Trappenkamp über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des OGS-Treffs (Ganztagsangebot der Grundschule Trappenkamp)
(Gebührensatzung OGS-Treff)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.02.2025 (GVOBl. Schl.-H. 2025 Nr. 27), in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 S. 1, 4 Abs. 1 und 6 Abs.1 S.1 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 564), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Trappenkamp vom 16.04.2026 folgende Satzung erlassen:

§ 1 Allgemeines

  1. Für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes des OGS-Treffs werden gem. § 9 der Benutzungsordnung für das Ganztagsangebot der Grundschule Trappenkamp zur teilweisen Deckung der Kosten Benutzungsgebühren erhoben.
  2. Die Aufnahme und die Betreuung der Schüler*innen werden durch die Benutzungsordnung des Ganztagsangebotes der Grundschule Trappenkamp geregelt.
  3. Für den OGS-Treff und innerhalb des OGS-Treffs stattfindende Betreuungsmodule können je nach Art des Angebotes Gebühren und/oder Umlagen (z. B. Materialumlagen) erhoben werden. Die Höhe der Gebühren ist im aktuellen Kursheft bzw. auf der Homepage ersichtlich.

Das vollständige Dokument finden Sie unter folgendem Link.

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