[Amtlicher Beitrag] Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Tarbek: II. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Tarbek vom 09.07.2020

Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 17 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Satz 1, 4 Abs. 1 und 2 und 6 Abs.1-4, Abs. 5 Satz 1-4, Abs. 6  des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein sowie § 21 Abs. 2 und 3 der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Abgabe von Wasser vom 19.11.1999 wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 03.12.2025  folgende II. Nachtragssatzung erlassen:

 

I.

 

§ 2 Abs. 2 S. 2 wird wie folgt gefasst:

„Sie beträgt 1,30 EUR je m³ entnommenes Wasser.“

 

II.

Diese II. Nachtragssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.

 

Tarbek, 10.12.2025

L. C.           Jörn Saggau
Bürgermeister

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