[Amtlicher Beitrag] Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Bornhöved: II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Bornhöved, Kreis Segeberg vom 20.06.2021

II. Nachtragssatzung

zur Hauptsatzung

der Gemeinde Bornhöved, Kreis Segeberg

vom 20.06.2021

Aufgrund des § 4 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung – GO -) vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.H. 2003, S. 57) zuletzt geändert durch Art. 1 und 5 des Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 05.02.2025 (GVOBl. Schl.-H. 2025 Nr. 27) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 04.12.2025 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg vom 10.12.2025 folgende II. Nachtragssatzung für die Gemeinde Bornhöved erlassen:

 

I.

§ 2 Abs. 2 Nr. 13 wird neu hinzugefügt:

die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a des Baugesetzbuches

 

II.

§ 7 wird um einen weiteren Absatz ergänzt, so dass der bisherige Text als Absatz 1 gekennzeichnet wird. Absatz 2 wird mit folgender Formulierung neu hinzugefügt:

(2) Die Gemeindevertretung kann im Einzelfall durch Beschluss die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister mit der Vergabe von Aufträgen über die in § 2 Abs. 2 festgelegten Wertgrenzen hinaus bevollmächtigen.

 

III.

Diese II. Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Bornhöved, den 15.12.2025

 

Hans Georg Kruse     (L.S.)

(Bürgermeister)

[shariff]
LandNews SH
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.