[Amtlicher Beitrag] Amtliche Bekanntmachung für den Schulverband Sventana Bornhöved

IV. Nachtragssatzung zur Satzung des Schulverbandes Sventana Bornhöved vom 20.06.2021

Aufgrund des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) in Verbindung mit § 5 Absatz 3 und 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der jeweils aktuellen Fassung wird nach Beschluss der Schulverbandsversammlung am 27.08.2026 folgende IV. Nachtragssatzung erlassen:

I.

§ 7 Abs. 1 Abschnitt c) wird wie folgt geändert:

 

Personalausschuss, bestehend aus 3 Mitgliedern der Verbandsversammlung mit dem Aufgabengebiet

  • Personalangelegenheiten inkl. Veränderungen und Beendigungen von Beschäftigten
  • Entscheidungen über die Einstellung von Tarifbeschäftigten bis zur Entgeltgruppe 8 TVöD und EG S8a TVöD-SuE


II.

 Diese IV. Nachtragssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Bornhöved, den 20.09.2026

L.S.

gez. Reinhard Wundram

(Schulverbandsvorsteher)

 

Bekanntgemacht über die Internetseite des Schulverbandes Sventana Bornhöved am 21.09.2026.

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