[Amtlicher Beitrag] Amt Büchen sucht Schiedspersonen

Da die Amtszeiten der bisherigen Schiedsfrauen enden, sucht das Amt Büchen schnellstmöglich neue Schiedspersonen für den Schiedsamtsbezirk des Amtes Büchen.

Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und helfen dabei, Streitigkeiten außergerichtlich zu klären und so teure und langwierige Gerichtsverfahren zu verhindern. Ziel ist es, zwischen den Streitparteien zu vermitteln und nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen. Oft geht es dabei um Nachbarschaftsstreitigkeiten wie überhängende Äste, Hecken, Bäume oder Grenzbepflanzung. Auch Zäune und Grundstücksgrenzen oder Geruchs-, Rauch-, Lärmbelästigung und Haustiere beschäftigen die Schiedspersonen.

Wer kann Schiedsperson werden? Nach § 2 der Schiedsordnung sind Personen zu berufen, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind. Das Amt kann nicht ausüben, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. In das Amt soll nicht berufen werden, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, nicht in dem Schiedsbezirk wohnt oder durch andere gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Interessenten haben die Gelegenheit, sich für die Wahl bis zum 31.08.2026 entweder schriftlich beim Amt Büchen, Ordnungsamt, Amtsplatz 1, 21514 Büchen, Zimmer Nr. E.27, Tel. 04155-8009-230 oder per Mail an i.juhl@amt-buechen.de zu bewerben. Schiedsfrauen oder Schiedsmänner und deren Stellvertreter werden für fünf Jahre gewählt.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erfolgt die Wahl durch den Amtsausschuss des Amtes Büchen, die dann durch den Direktor des Amtsgerichtes bestätigt werden muss. Nähere Auskünfte erteilt das Ordnungsamt des Amtes Büchen unter Tel. 04155-8009-230.

Foto: Chatgpt/Canva

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