[Amtlicher Beitrag] Abbrennen von Feuerwerk in Gnutz

Wie allgemein bekannt, ist es lediglich in der Zeit vom 31.12.2024 bis zum 01.01.2025 erlaubt, Feuerwerk abzubrennen.

Es gibt aber auch Orte, an dem ganzjährig (also auch an Silvester) kein Feuerwerk der Kategorie F2 (z.B. Raketen, Batteriefeuerwerk, Knallfrösche, Kanonenschläge,…) verwendet werden darf!

In Gnutz ist an folgenden Orten im Umkreis von 200m das Abbrennen von Feuerwerk verboten:

  • Dorfstraße 28 (Reetdachhaus)
  • Rosenkamper Weg 8 (Reetdachhaus)
  • Heinkenborsteler Weg 33 (Friedenskapelle)

Weitere Hinweise dazu findet ihr im 52. amtlichen Bekanntmachungsblatt:

https://www.amt-nortorfer-land.de/buergerservice-politik/service/amtliches-bekanntmachungsblatt

 

Die Gemeinde Gnutz wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen

http://www.gnutz.de

 

 

[shariff]

Autor: Dorffunk Gnutz

Gnutz

LandNews SH
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.