[Amtlicher Beitrag] Ab 1. Oktober 2025: Biometrische Passbilder für elektronische Aufenthaltstitel nur noch digital

Für das Ausstellen elektronischer Aufenthaltstitel können ab Mittwoch, 1. Oktober 2025 nur noch digitale biometrische Passbilder verwendet werden, dies teilt die Ausländerbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg mit. Bereits seit 1. August 2025 war die Verwendung digitaler biometrischer Passbilder für das Erstellen von Ausweisdokumenten gesetzlich erlaubt, ab 1. Oktober 2025 wird dies nun zur Pflicht.

Digitale biometrische Passbilder können – wie bisher die analogen Varianten – bei Fotostudios oder anderen Anbietern erstellt werden. Von dort werden die Bilder über eine gesicherte Datenverbindung an die jeweiligen Behörden übermittelt. Auch die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung verfügt über ein entsprechendes Aufnahmegerät und kann direkt vor Ort die erforderlichen Bilder anfertigen. Die Kosten für digitale biometrische Passbilder sind einheitlich auf 6 € festgesetzt.

Übrigens: Digitale biometrische Passbilder sind nur für Ausweisdokumente, also elektronische Aufenthaltstitel, Personalausweise oder Reisepässe vorgeschrieben. Für Führerscheine gilt die Digitalpflicht nicht.

Hinweis des Amtes Büchen dazu: Diese digitalen Passbilder für die Ausländerbehörde können nicht im Amt Büchen erstellt werden.

(Foto: Gerd Altmann bei Pixabay)

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