Gebührensatzung für öffentliche Einrichtungen Trappenkamp

[Amtlicher Beitrag] Gebührensatzung für öffentliche Einrichtungen Trappenkamp

Neue Gebührensatzung für die Nutzung öffentlicher Einrichtungen in Trappenkamp. Sie regelt Gebühren, Ermäßigungen und Kautionen.

Die Satzung regelt die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Trappenkamp. Dazu gehören unter anderem das Bürgerhaus, die Sporthallen und die Waldbühne. Ermäßigungen sind für soziale und kulturelle Zwecke sowie für den Sportbereich möglich. Für private und kommerzielle Veranstaltungen wird eine Kaution von 300 € verlangt. Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Veröffentlicht wurde die Satzung über die Internetseite des Amtes Bornhöved am 27.10.2026.

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