Benutzungssatzung für öffentliche Einrichtungen

[Amtlicher Beitrag] Benutzungssatzung für öffentliche Einrichtungen in Trappenkamp

Neue Benutzungssatzung für die öffentlichen Einrichtungen in Trappenkamp. Gilt ab 1. November 2026.

Die Gemeinde Trappenkamp regelt die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen wie Bürgerhaus, Turnhallen und Waldbühne neu. Die Satzung gilt ab dem 01.11.2026.

Die öffentlichen Einrichtungen stehen für gemeinnützige, kulturelle, jugendpflegerische, altenpflegerische, kommunale, staatsbürgerliche oder sportliche Zwecke zur Verfügung. Privatpersonen können sie für Geburtstage ab dem 65. Lebensjahr (alle fünf Jahre) und Ehejubiläen ab dem 40. Hochzeitstag nutzen.

Anträge sind schriftlich, elektronisch oder über die Buchungsplattform beim Amt Bornhöved einzureichen und müssen mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Termin vorliegen. Die Benutzungsgebühren richten sich nach der Gebührensatzung der Gemeinde Trappenkamp.

Die Satzung tritt am 01.11.2026 in Kraft und ersetzt die bisherige Benutzungs- und Entgeltsatzung vom 15.12.2000.

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