[Amtlicher Beitrag] Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Stocksee:

Bekanntmachung
der Erteilung der Genehmigung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Stocksee

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee in ihrer Sitzung am 09.09.2026 beschlossene 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stocksee für den Bereich der „Potenzialfläche für Windenergie westlich der Ortslage der Gemeinde Stocksee, nördlich des Forstes Karkhop bis an die Gemeindegebietsgrenzen zu Dersau, Belau und Schmalensee“ mit Bescheid vom 11.09.2026, Az. IV 522-52284/2026, gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stocksee wirksam.

Jedermann kann die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB in der Amtsverwaltung Bornhöved, Am Markt 3, 24610 Trappenkamp, Zimmer A 28, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Ergänzend werden die vorgenannten Unterlagen im Internet unter www.amt-bornhoeved.de  bereitgestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich gemacht.

Hinweis nach § 215 BauGB

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich,

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB hingewiesen.

Lageplan mit dem Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stocksee:

Trappenkamp, den 24.09.2026

 

 

 

 

 

Für die Gemeinde Stocksee bekannt gemacht:

Amt Bornhöved
Der Amtsdirektor
Am Markt 3
24610 Trappenkamp

Im Auftrage

Timm

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LandNews SH
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