[Amtlicher Beitrag] Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Gönnebek: I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Gönnebek vom 19.12.2024

I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von
Benutzungsgebühren für die Wasserversorgungsanlage
der Gemeinde Gönnebek vom 19.12.2024

Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 17 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Satz 1, 4 Abs. 1 und 2 und 6 Abs.1-4, Abs. 5 Satz 1-4, Abs. 6  des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein sowie des § 16 Absatz 3 der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Abgabe von Wasser wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 04.12.2025  folgende I. Nachtragssatzung erlassen:

 

I.

§ 2 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

 

Die Grundgebühr beträgt für jeden Grundstücksanschluss 3,00 EUR je Monat.

 

II.

§ 2 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

Die Verbrauchsgebühr errechnet sich nach der durch Wasserzähler ermittelten Wasserentnahme. Sie beträgt 1,30 €  EUR je cbm entnommenes Wasser.

 

III.

Diese I. Nachtragssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

 

Gönnebek, den 18.12.2025

(L.S.)

Knut Hamann
Bürgermeister

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