[Amtlicher Beitrag] Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Schmalensee: II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Schmalensee, Kreis Segeberg vom 18.06.2021

II. Nachtragssatzung

zur Hauptsatzung
der Gemeinde Schmalensee, Kreis Segeberg
vom 18.06.2021

 

Aufgrund des § 4 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeinde-ordnung – GO -) vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.H. 2003, S. 57) zuletzt geändert durch Art. 1 und 5 des Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 25.07.2025 (GVOBl. Schl.-H. 2025 Nr. 12) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 10.12.2025 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg vom 17.12.2025 folgende II. Nachtragssatzung für die Gemeinde Schmalensee erlassen:

 

I.

§ 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

„Jede Fraktion kann stellvertretende Ausschussmitglieder vorschlagen. Stellvertretende Ausschussmitglieder müssen der Gemeindevertretung angehören. Mehrer stellvertretende Ausschussmitglieder vertreten in der Reihenfolge, in der Sie zur Wahl vorgeschlagen sind. Das stellvertrende Ausschussmitglied einer Fraktion wird tätig, wenn ein Ausschussmitglied ihrer/ seiner Fraktion verhindert ist.“

 

II.

Diese II. Nachtragssatzung tritt rückwirkend zum 19.01.2024 in Kraft.

 

Schmalensee, den 18.12.2025

(L.S.)

Dirk Griese
(Bürgermeister)

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