[Amtlicher Beitrag] Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Trappenkamp: II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Trappenkamp, Kreis Segeberg vom 14.06.2021

II. Nachtragssatzung

zur Hauptsatzung

der Gemeinde Trappenkamp, Kreis Segeberg

vom 14.06.2021

Aufgrund des § 4 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeinde-ordnung – GO -) vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.H. 2003, S. 57) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 25.07.2025 (GVOBl. Schl.-H. 2025 Nr. 12)) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeinde-vertretung vom 11.12.2025 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg vom 15.12.2025 folgende II. Nachtragssatzung für die Gemeinde Trappenkamp erlassen:

I.

In §5 Abs. 1 Buchst. a) wird das Aufgabengebiet des Ausschusses für Ortsentwicklung um folgende Aufgaben ergänzt:

„- Friedhof (konzeptionelle Weiterentwicklung, Friedhofsgestaltung)“

 

II.

In § 5 Abs. 1 Buchst. d) wird bei unter der Überschrift „Aufgabengebiet:“ stehenden Aufzählung der Aufgaben des Bauausschusses bei der Aufgabe „- Öffentliche Einrichtungen (Bauhof, Friedhof, Oberflächenentwässerung) das Wort „Friedhof“ entfernt.“

 

III.

Diese II. Nachtragssatzung tritt rückwirkend zum 08.12.2023 in Kraft.

 

Trappenkamp, den 15.12.2025

 

(L.S.)

Harald Krille
(Bürgermeister)

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