[Amtlicher Beitrag] Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Trappenkamp

I. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung

der Gemeinde Trappenkamp vom 12.12.2024

Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 Satz 1 und 17 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung – GO), der § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 bis 4, Abs. 5 Satz 1 bis 4 und Abs. 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AG-AbwAG), sowie des § 14 der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Trappenkamp in den jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 13.11.2025 folgende 1. Nachtragssatzung erlassen:

I.

§13 wird wie folgt gefasst:

„Für häusliches und gewerbliches Abwasser wird eine einheitliche Gebühr von 3,87 Euro je 1 m³ erhoben“

II.

Diese I. Nachtragssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.

 

Trappenkamp, 26.11.2025

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Harald Krille
Bürgermeister

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LandNews SH
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