[Amtlicher Beitrag] Badeverbot an der Bademöglichkeit „Gudower See“ in Gudow zur Badewarnung herabgestuft

Das am 08.08.2025 auf Grund der Massenentwicklung von Blaualgen ausgesprochene Badeverbot an der Bademöglichkeit Gudower See wurde von der Ordnungsbehörde des Amtes Büchen wieder aufgehoben. Dieses teilte der Fachdienst Gesundheit der Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg mit. Das Baden ist auf eigene Gefahr wieder erlaubt.

Blaualgenmassenentwicklungen sind meist nicht vorhersehbar oder ändern sich sehr rasch. Bei bestimmten Wetterlagen kann es im Gudower See zu jeder Zeit erneut zu einer vermehrten Entwicklung von Blaualgen kommen. Daher wurde der örtlichen Ordnungsbehörde des Amtes Büchen vom Fachdienst Gesundheit empfohlen, für die Bademöglichkeit Gudower See eine Badewarnung bestehen zu lassen und am Ufer mit Hinweistafeln darüber zu informieren.

Als Faustregel gilt: Sofern bei einer massenhaften Blaualgenblüte im höchstens knietiefen Wasser die Füße nicht mehr zu sehen sind, sollte der Kontakt mit Wasser vermieden werden.

Foto: Falcencrest

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LandNews SH
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