[Amtlicher Beitrag] 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Trappenkamp über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortszentrum“ vom 10.12.2020

Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Trappenkamp

1. Nachtragssatzung

zur Satzung
der Gemeinde Trappenkamp
über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
„Ortszentrum“ vom 10.12.2020

Aufgrund des § 142 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie § 214 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt ge-ändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394), i.V.m. § 4 Abs.1

Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBI. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.12.2024 (GVOBl. 2024, S. 957), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp am 06.03.2025 folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortszentrum“ erlassen:

Artikel 1

Die Satzung der Gemeinde Trappenkamp über die förmliche Festlegung des Sanierungsge- bietes „Ortszentrum“ vom 10.12.2020 wird wie folgt geändert:

5 Frist wird aufgehoben.

Artikel 2

Diese 1. Nachtragssatzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Trappenkamp, den 15.08.2025

                                               L.S.

gez. Harald Krille
Bürgermeister

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